Die Verbandsgemeinde Montabaur als erste flächendeckende Gigabit-Region in Deutschland



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Mittlerweile dürfte es sich herumgesprochen haben, dass in der Verbandsgemeinde Montabaur die erste flächendeckende Gigabitregion in Deutschland entstehen soll. Die Glasfaser Montabaur GmbH & Co.KG („GFM“) wird in 18 von 20 Ausbauclustern ihr flächendeckendes Glasfasernetz bis in jedes Haus und in jedes Büro sowie in jede Wohneinheit verlegen. In den übrigen Clustern hat Vodafone das vorhandene Kabelnetz bereits Gigabit-fähig gemacht bzw. wird dieses kurzfristig Gigabit-fähig machen. In einem künftigen nachgelagerten Schritt werden die GFM und Vodafone auch im heutigen Kabelnetzgebiet der Vodafone eine gemeinsame Weiterentwicklung des Kabelnetzes vornehmen, um die Glasfaser auch in diesen Gebieten bis in die Gebäude zu verlegen.

Der Glasfaserausbau durch die GFM setzt allerdings voraus, dass eine Vorvermarktungsquote in Höhe von 40 % erreicht wird. Denn nur dann ist der flächendeckende Ausbau auch finanzierbar.

Was heißt das genau? Wann ist die erforderliche Vorvermarktungsquote erfüllt?

Hierzu sind zwei Schritte erforderlich: Zum einen müssen die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer mit der GFM eine sog. Grundstücksnutzungsvereinbarung abschließen. Zum anderen muss mindestens ein Bewohner pro Gebäude einen Produktvertrag mit Vodafone über ein Telekommunikationsprodukt wie Internet oder Telefonie oder Fernsehen abschließen. In Neubaugebieten reicht es, wenn der Bauherr nur eine Grundstücksnutzungsvereinbarung mit der GFM abschließt. Im Regelfall sind also zwei Verträge zwischen verschiedenen Parteien abzuschließen.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Eigentümer einer Immobilie auch gleichzeitig deren Bewohner ist. Dann schließt er zwei Verträge in seinen beiden unterschiedlichen Rollen ab, nämlich zum einen als Eigentümer mit der GFM für den Glasfaseranschluss und zum anderen als Bewohner und Nutzer eines Produktes.

Was regelt eine Grundstücksnutzungsvereinbarung?

Die sog. Grundstücksnutzungsvereinbarung („GNV“) zwischen dem Eigentümer und der GFM regelt den Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der GFM bis zum Hausanschlussraum und die Verlegung vom Hausanschlussraum bis in die Wohnung. Diese Vertragsbeziehung ist unabhängig von dem Vertrag über die Produkte zwischen Vodafone und dem Bewohner. Allerdings baut die GFM das Glasfasernetz erst dann, wenn auch 40 % Produktverträge zwischen Vodafone und den Bewohnern zustande gekommen sind.

Grundsätzlich sieht das Gesetz zwar eine Duldungspflicht des Grundstücks- und Gebäudeeigentümers vor, so dass die GFM ihr Netz auch ohne die GNV bauen könnte; aber die GFM möchte auf diesem Wege ihre Vertragspartner kennenlernen und eine vereinfachte Abstimmung bei der weiteren Umsetzung ermöglichen und strebt daher an, die Grundstücksnutzungsvereinbarung mit jedem Grundstücks- und Gebäudeeigentümer abzuschließen.

Was regelt der Produktvertrag und wie kann der Abschluss eines Produktvertrages inklusive Anbieterwechsel vom bisherigen zum neuen Anbieter am einfachsten realisiert werden?

Der Produktvertrag zwischen Bewohnern von Gebäuden und Vodafone regelt die Bereitstellung von Telekommunikationsprodukten durch Vodafone auf dem Netz der GFM, also von Internet, Telefonie und Fernsehen etc.

Aktuell ist nur Vodafone als Anbieter auf dem Netz der GFM tätig. Gespräche mit weiteren Anbietern laufen allerdings bereits und die GFM hofft, dass bald weitere Anbieter auf das Netz kommen werden, um ihre Produkte anzubieten.

Vodafone bietet verschiedene Glasfaserprodukte über das Netz der GFM an und berät entsprechend hierzu individuell. Der neue Vertrag mit Vodafone beginnt aber natürlich erst dann zu laufen, wenn die GFM das Netz gebaut hat und der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter ausgelaufen ist. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass keine doppelten Kosten für den Nutzer entstehen. Auch dann wird erst die Rufnummer vom alten auf den neuen Anbieter Vodafone übertragen, also portiert. Nach Abschluss des neuen Vertrages mit Vodafone muss sich der Nutzer auch um nichts mehr kümmern, weil Vodafone dies alles für den Nutzer organisiert. Vodafone kündigt den Altvertrag beim bisherigen Anbieter und veranlasst auch die Rufnummernportierung, wenn dies gewünscht ist.

Für alle weiteren Fragen zum Glasfaseranschluss steht die GFM sowohl vor Ort in Montabaur in deren Büro im Steinweg 34 als auch per Telefon unter unten genannten Rufnummern sowie per E-Mail sieben Tage pro Woche zur Verfügung.

Vodafone berät über das Vodafone-Produktportfolio ebenfalls gerne vor Ort im Vodafone Shop oder online unter den unten genannten Kontaktdaten.

Vodafone:
Telefon: 0800-2030325
www.vodafone.de/montabaur

Glasfaser Montabaur:
Telefon: 0800-5892306
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.glasfaser-montabaur.net



Team Glasfaser Montabaur
Rolf-Peter Scharfe von Vodafone, Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich, Dr. Beate Rickert und Stephan Wehrmann (Geschäftsführer der neu gegründeten Firma Glasfaser Montabaur)
Team Glasfaser Montabaur
Büro der Glasfaser Montabaur in der Steinstraße 34, 56410 Montabaur